Pflichten zur Gutachtenerstellung

 

 

Unabhängige, weisungsfreie, gewissenhafte,

neutrale Erstellung

 

 

Persönliche Bearbeitung

Ein eventuell notwendiger Einsatz zusätzlicher Hilfskräfte wird grundsätzlich mit dem Auftraggeber abgestimmt

 

 

Zeitnahe, zügige, schnellstmögliche Bearbeitung

 

 

Absicherung des Auftraggebers

durch eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

von bis zu € 150.000,00 pro Auftrag oder Gutachten

 

 

Realisierung gesetzlicher und gewünschter

Dokumentations- und Aufbewahrungsvorschriften