Pflichten zur Gutachtenerstellung
Unabhängige, weisungsfreie, gewissenhafte,
neutrale Erstellung
Persönliche Bearbeitung
Ein eventuell notwendiger Einsatz zusätzlicher Hilfskräfte wird grundsätzlich mit dem Auftraggeber abgestimmt
Zeitnahe, zügige, schnellstmögliche Bearbeitung
Absicherung des Auftraggebers
durch eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
von bis zu € 150.000,00 pro Auftrag oder Gutachten
Realisierung gesetzlicher und gewünschter
Dokumentations- und Aufbewahrungsvorschriften